

REACH-Vorschriften der Europäischen Union verstehen
Die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen ist für einen reibungslosen und nachhaltigen Geschäftsbetrieb unerlässlich. Die EU-REACH-Verordnung gehört zu den zentralen Vorschriften, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie auf dem EU-Markt tätig sind. Eine Nichteinhaltung kann nicht nur finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch den Ruf eines Unternehmens schädigen und seine Geschäftstätigkeit in der EU gefährden.
Die Navigation durch REACH kann jedoch komplex sein, insbesondere für Unternehmen, die mit den Feinheiten der Verordnung nicht vertraut sind. Da REACH eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Chemikaliensicherheit spielt und Verstöße schwerwiegende Folgen haben, ist es für Unternehmen unerlässlich, die Anforderungen, Auswirkungen und erforderlichen Schritte zur Einhaltung zu verstehen.
In diesem Artikel erklären wir, was die REACH-Verordnung ist, wen sie betrifft, welche Anforderungen sie stellt und wie Unternehmen die Compliance sicherstellen können, um erfolgreich auf dem EU-Markt zu agieren.
Was ist die EU-REACH-Verordnung?

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Was ist REACH? REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die 2007 in Kraft trat. Ihr Ziel ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor potenziellen Risiken zu schützen, die durch den Einsatz chemischer Stoffe entstehen können.
Die EU-REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder auf den europäischen Markt eingeführt werden. Dies betrifft nicht nur industrielle Chemikalien, sondern auch Stoffe in Alltagsprodukten wie Körperpflege- und Haushaltsartikeln.
Im Rahmen von REACH sind Unternehmen verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Stoffe zu sammeln und diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Diese Daten werden genutzt, um potenzielle Risiken zu bewerten und Sicherheitsinformationen bereitzustellen.
Die Hauptziele der REACH-Verordnung sind der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Industrie sowie die Unterstützung alternativer Bewertungsmethoden, um Tierversuche zu reduzieren. Kurz gesagt, REACH stellt einen umfassenden regulatorischen Rahmen dar, der die sichere Verwendung von Chemikalien im EU-Markt gewährleistet und zur Nachhaltigkeit beiträgt.
Welche Unternehmen sind von der REACH-Verordnung betroffen?

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Die REACH-Verordnung betrifft Unternehmen in zahlreichen Branchen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind. Im Folgenden sind die Hauptakteure aufgeführt, die von REACH betroffen sind:
- Hersteller: Unternehmen im EWR, die chemische Stoffe entweder als eigenständige Produkte oder zur Verwendung in Gemischen oder Fertigerzeugnissen herstellen, müssen diese gemäß REACH registrieren. Dies gilt sowohl für inländische Hersteller als auch für Unternehmen, die Chemikalien exportieren.
- Importeure: Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr in den EWR einführen, unterliegen ebenfalls der REACH-Verordnung. Dies betrifft nicht nur Importeure einzelner Chemikalien, sondern auch Unternehmen, die Gemische oder Fertigprodukte mit enthaltenen Stoffen importieren.
- Nachgeschaltete Anwender: Unternehmen, die chemische Stoffe in ihren industriellen oder gewerblichen Prozessen verwenden, fallen ebenfalls unter REACH. Selbst wenn ein Unternehmen keine Chemikalien direkt herstellt oder importiert, sondern sie in der Produktion oder Verarbeitung nutzt, muss es die REACH-Vorschriften einhalten.
- Händler: Natürliche oder juristische Personen im EWR, die chemische Stoffe – ob als Einzelstoffe oder in Gemischen – lagern und verkaufen, sind ebenfalls von REACH betroffen. Dazu gehören Großhändler, Einzelhändler und alle, die an der Lieferkette von Chemikalien beteiligt sind.
Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Europäischen Union tätig ist, unterliegen Sie nicht direkt den REACH-Vorschriften, selbst wenn Ihre Produkte in die EU importiert werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der REACH-Verordnung liegt bei den Importeuren innerhalb der EU oder bei benannten Alleinvertretern, die die Verpflichtungen von Nicht-EU-Herstellern im Rahmen von REACH übernehmen.
REACH-Chemikalienverordnung: Anforderungen an Unternehmen
Um die REACH-Chemikalienverordnung einzuhalten, müssen Unternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, um die sichere und verantwortungsvolle Verwendung chemischer Stoffe zu gewährleisten. Dazu gehören:
Registrierung von Stoffen
Der erste Schritt zur Einhaltung der REACH-Verordnung ist die Registrierung bei der ECHA. Gemäß Artikel 6(1) der REACH-Verordnung muss jedes Unternehmen, das mehr als eine Tonne eines Stoffes pro Jahr (entweder als solchen oder in einem Gemisch) herstellt oder einführt, diesen bei der ECHA registrieren lassen. Im Rahmen dieses Registrierungsverfahrens müssen Unternehmen Informationen über die Identität des Stoffes, seine beabsichtigten Verwendungszwecke sowie potenzielle Gefahren oder Risiken im Zusammenhang mit seiner Handhabung und Verwendung bereitstellen. Diese Informationen dienen der ECHA als Grundlage für die Bewertung des Stoffes und seiner möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Weitergabe von Sicherheitsinformationen in der Lieferkette
Eine klare und konsistente Kommunikation in der gesamten Lieferkette ist entscheidend für die Einhaltung der REACH-Verordnung. Unternehmen sind verpflichtet, nachgeschalteten Anwendern Sicherheitsdatenblätter (SDB) bereitzustellen, die umfassende Informationen zu den Eigenschaften, der sicheren Handhabung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen der in ihren Produkten enthaltenen chemischen Stoffe enthalten. Diese Sicherheitsdatenblätter müssen stets korrekt, aktuell und leicht zugänglich sein. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden unerlässlich, um relevante Informationen auszutauschen, beispielsweise Änderungen in der Stoffklassifizierung oder -zusammensetzung, die Auswirkungen auf die Produktsicherheit haben könnten.
ECHA-Bewertung
Nach der Einreichung eines Registrierungsdossiers bei der ECHA durchläuft dieses einen Bewertungsprozess, um die Einhaltung der REACH-Anforderungen sicherzustellen. Der Prozess umfasst die Bewertung der bereitgestellten Gefahren- und Risikoinformationen sowie die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Dossiers. Wenn Lücken oder Probleme festgestellt werden, kann die ECHA zusätzliche Informationen anfordern oder weitere Tests durchführen. Es ist wichtig, während dieses Bewertungsprozesses mit der ECHA zusammenzuarbeiten und alle angeforderten Informationen bereitzustellen, um eine rechtzeitige und erfolgreiche Bewertung sicherzustellen.
Zulassung für gefährliche Stoffe
Das Zulassungsverfahren für gefährliche Stoffe ist ein wesentlicher Bestandteil der REACH-Verordnung. Sein Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden, sofern dies möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Dieser Prozess gliedert sich in drei Phasen:
- Phase I: Die Identifizierung von SVHC steht im Mittelpunkt, wobei detaillierte Dossiers zur Bewertung ihrer Risiken erstellt werden. Nach einem Konsultationsverfahren werden die Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Phase II: Die für die Aufnahme in das Zulassungsverzeichnis vorgeschlagenen Stoffe durchlaufen eine Priorisierung, eine weitere Konsultation und eine Stellungnahme des MSC, bevor sie in das Verzeichnis aufgenommen werden.
- Phase III: Unternehmen, die einen gelisteten Stoff weiterhin verwenden müssen, müssen eine Zulassung beantragen. Nach einer Konsultation und Stellungnahme des RAC und des SEAC entscheidet die Europäische Kommission, ob die Zulassung erteilt, Beschränkungen auferlegt oder der Stoff vollständig verboten wird.
Derzeit gibt es 59 Stoffgruppen, die in REACH Anhang XVII Beschränkungen unterliegen, was über 1000 gefährliche Stoffe umfasst. Diese Beschränkungen sollen unnötige Tests vermeiden und den Einsatz gefährlicher Substanzen wie Blei, Nickel, PAK, DMF, Phthalate und PFOS reduzieren. Für Unternehmen ist es essenziell, diese Vorschriften einzuhalten und regelmäßige Aktualisierungen der Liste zu überwachen.
Wie kann die Einhaltung von REACH sichergestellt werden?

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Die REACH-Verordnung entwickelt sich ständig weiter, und Unternehmen müssen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sowie die sich kontinuierlich ändernden regulatorischen Anforderungen auf dem Laufenden bleiben. Um die Vorschriften effektiv einzuhalten, sind mehrere wesentliche Schritte erforderlich.
- In erster Linie müssen Unternehmen alle in ihren Produkten verwendeten Chemikalien identifizieren. Dazu gehören sowohl absichtlich zugesetzte als auch unbeabsichtigt vorhandene Stoffe.
- Als Nächstes müssen Unternehmen die Mengen dieser Stoffe berechnen und feststellen, ob sie 1 Tonne pro Jahr überschreiten. Falls ja, ist eine Registrierung bei der ECHA erforderlich.
- Sobald die Stoffe registriert sind, müssen Unternehmen Risikobewertungen durchführen, um mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu analysieren.
- Kommunikation ist entscheidend für die Einhaltung von REACH. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über gefährliche Chemikalien in ihren Produkten effizient entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden.
- Um stets regelkonform zu bleiben, müssen Unternehmen regelmäßig Aktualisierungen der REACH-Liste überwachen. Dies umfasst die Prüfung auf Ergänzungen oder Änderungen bei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) sowie die Einhaltung neuer Beschränkungen oder Anforderungen für registrierte Stoffe.
Unternehmen können diese Schritte befolgen, um die Einhaltung der REACH-Verordnung der Europäischen Union sicherzustellen. Dennoch kann dies ein zeitaufwändiger und komplexer Prozess sein, insbesondere wenn mehrere Lieferanten involviert sind und sich Vorschriften kontinuierlich ändern. Um den Prozess zu optimieren und die vollständige Einhaltung sicherzustellen, können Unternehmen automatisierte Qualitätsmanagementlösungen wie turian nutzen. Diese KI-gestützten Lösungen identifizieren und kategorisieren REACH-Zertifikate, extrahieren relevante Informationen und überprüfen automatisch, ob alle Spezifikationen erfüllt sind.
Darüber hinaus kann turian die Kommunikation mit Lieferanten übernehmen, indem es automatisierte E-Mails für fehlende Daten versendet. Dadurch reduziert sich der manuelle Aufwand für Unternehmen erheblich. Durch den Einsatz von KI-gestützten Qualitätsmanagementlösungen wie turian gewährleisten Unternehmen nicht nur die Einhaltung von REACH, sondern sparen auch Zeit, Ressourcen und Aufwand, die besser in strategische Geschäftsbereiche investiert werden können.
Folgen der Nichteinhaltung der REACH-Verordnung der EU
Die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben rechtlichen Sanktionen und finanziellen Strafen kann sie den Marktzugang erheblich einschränken und die öffentliche Gesundheit gefährden. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, riskieren nicht nur betriebliche und wirtschaftliche Nachteile, sondern auch langfristige Reputationsschäden. Hier sind einige der möglichen Folgen, mit denen Unternehmen rechnen müssen, wenn sie die REACH-Verordnung der EU nicht einhalten.
Rechtliche Sanktionen und Geldbußen
Die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafen variiert je nach Gerichtsbarkeit und Schwere des Verstoßes. In niedrigeren Instanzen, wie den Magistrates' Courts, können Unternehmen mit Geldbußen von bis zu 50.000 € oder 75.000 € und/oder bis zu 3 Monaten Haft in unteren Instanzen, abhängig vom jeweiligen Land. In höheren Instanzen sind die Strafen noch strenger und können unbegrenzte Geldbußen und/oder bis zu 2 Jahre Haft umfassen. Diese Sanktionen stellen die maximalen Strafen dar, die nach dem European Communities Act 1972 verhängt werden können, auf dem die REACH-Durchführungsverordnung von 2008 basiert.
Eingeschränkter Marktzugang
Die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung kann Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt verwehren. Produkte, die nicht den REACH-Anforderungen entsprechen, dürfen nicht in der EU verkauft werden, insbesondere wenn sie nicht registrierte oder eingeschränkte Stoffe enthalten. Dies kann zu erheblichen Umsatzeinbußen führen und langfristig die Marktposition eines Unternehmens schwächen. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden untergraben, was den Ruf und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens nachhaltig schädigen kann.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken
Das Hauptziel der REACH-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen chemischen Substanzen. Eine Nichteinhaltung gefährdet dieses Ziel und kann schwerwiegende Folgen haben, wie die Kontaminierung von Boden, Wasser und Luft. Zudem steigt das Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer, die regelmäßig mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sowie für Verbraucher, die diesen Chemikalien ausgesetzt sind. Unternehmen, die Sicherheitsstandards nicht einhalten, setzen nicht nur Menschenleben aufs Spiel, sondern verlieren auch das Vertrauen der Öffentlichkeit und ihrer Geschäftspartner, was langfristig ihrem Ansehen und ihrer Marktposition schaden kann.
Wie turian Ihrem Unternehmen helfen kann
Die Navigation durch die REACH-Verordnung kann schwierig und zeitaufwendig sein, aber mit turians automatisiertem Qualitätsmanagement können Sie den Prozess vereinfachen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Unsere KI-gestützte Lösung kann eine Vielzahl von Qualitätsmanagementdokumenten, einschließlich REACH-Zertifikaten, Prüfberichten und Konformitätserklärungen, die in Ihrem Posteingang eingehen, selbstständig identifizieren, automatisch kategorisieren und für die Bearbeitung vorbereiten. turian verwendet fortschrittliche KI-Modelle (LLMs), um in Sekundenschnelle wichtige Daten aus diesen Dokumenten zu extrahieren, wie z. B. Messwerte und Materialeigenschaften.
Der größte Vorteil von turian ist jedoch die Fähigkeit, die Richtigkeit dieser Dokumente automatisch zu überprüfen. Unsere KI-Lösung kann die Messwerte aus Prüfzeugnissen (wie chemische Analysen, mechanische Tests und Maßprüfungen) mit den in Ihrem ERP-System oder Ihren Lieferantenverträgen definierten Standard- und Grenzwerten vergleichen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern stellt auch sicher, dass alle Spezifikationen eingehalten werden. Bei Unstimmigkeiten benachrichtigt Sie turian sofort, sodass Sie Korrekturmaßnahmen ergreifen können, bevor es zu Problemen mit der Einhaltung von Vorschriften kommt.
Neben der Automatisierung des Verifizierungsprozesses automatisiert turian auch die Kommunikation mit den Lieferanten. Wenn wichtige Informationen fehlen oder unvollständig sind, sendet unsere KI-Lösung eine präzise E-Mail an den Lieferanten, in der die erforderlichen Details angefordert werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit manueller Nachverfolgung und es wird sichergestellt, dass Sie immer über die neuesten Informationen verfügen.
Mit turian behalten Sie den Überblick über Ihre REACH-Compliance, reduzieren das Risiko von Bußgeldern und Strafen und behalten Ihren Marktzugang in der EU. Wenn Sie sehen möchten, wie turian Ihrem Unternehmen helfen kann, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Machbarkeitsnachweis an, um die Fähigkeiten unserer KI-Lösung zu demonstrieren. Lassen Sie die REACH-Compliance nicht zu einer Belastung für Ihr Unternehmen werden – lassen Sie turian den Prozess für Sie optimieren.
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FAQ
KI-basierte Lösungen wie turian unterstützen die Einhaltung der REACH-Vorschriften im Qualitätsmanagement, indem sie automatisch relevante Informationen aus verschiedenen Qualitätsmanagementdokumenten wie REACH-Zertifikaten und Prüfberichten identifizieren, kategorisieren und extrahieren. Zudem überprüft turian die Richtigkeit dieser Dokumente, indem es die extrahierten Daten mit vordefinierten Standards und Grenzwerten aus Ihrem ERP-System oder Ihren Lieferantenverträgen abgleicht. Darüber hinaus automatisiert turian die Kommunikation mit Lieferanten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden und vollständig sind. Das spart Zeit, reduziert manuelle Nachverfolgungen und minimiert das Risiko menschlicher Fehler.
Die REACH-Verordnung der Europäischen Union gilt für Unternehmen in verschiedenen Branchen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) chemische Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren. Dazu zählen Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler. Unabhängig davon, ob es sich um einzelne Stoffe oder Gemische handelt – alle Unternehmen, die in der EU mit Chemikalien arbeiten, müssen die REACH-Vorschriften einhalten. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind nicht direkt verpflichtet, REACH einzuhalten. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Einhaltung bei Importeuren oder ernannten Vertretern, die im Auftrag von Nicht-EU-Herstellern handeln.
Die KI-Lösungen von turian verbessern die Genauigkeit der REACH-Compliance-Dokumentation, indem sie automatisch Schlüsselinformationen wie Messwerte und Materialeigenschaften aus Qualitätsmanagementdokumenten extrahieren und diese mit den in Ihrem ERP-System oder Ihren Lieferantenverträgen festgelegten Standard- und Grenzwerten abgleichen. Falls Abweichungen auftreten, etwa eine Überschreitung des Konzentrationsgrenzwerts eines Stoffes, erkennt turian diese sofort und benachrichtigt die relevanten Interessengruppen, sodass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Dieser proaktive Ansatz hilft, potenzielle Compliance-Verstöße frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden. Besonders die chemische Industrie kann von den KI-Lösungen von turian profitieren, da sie Zeit und Aufwand sparen und gleichzeitig eine lückenlose Einhaltung der REACH-Vorschriften gewährleisten.
Wenn ein Unternehmen die REACH-Verordnung der EU nicht einhält, kann dies schwerwiegende Folgen haben und sich langfristig auf den Betrieb, den Ruf und die Finanzen des Unternehmens auswirken. Zu diesen Konsequenzen können rechtliche Strafen und Bußgelder (Geldstrafen von bis zu 50.000 € oder 75.000 € und/oder bis zu 3 Monaten Haft in unteren Instanzen; in höheren Instanzen unbegrenzte Geldstrafen und/oder bis zu 2 Jahren Haft, abhängig vom jeweiligen Land), eingeschränkter Marktzugang und potenzielle Umwelt- und Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit gehören.