Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2024
1. Anwendungsbereich und Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Dienstleistungen gemäß Abschnitt 1.3 ("Dienstleistung"), die von der Uify Technologies GmbH mit Sitz in Oranienburger Str. 84, 10178 Berlin, Deutschland, erbracht werden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 242275 B (im Nachfolgenden mit ihrer Handelsmarke "turian" bezeichnet), sowie für die Nutzung der Dienstleistungen durch die Kunden von turian ("Kunde"). turian und der Kunde werden jeweils als "Partei" bezeichnet und zusammen als "Parteien".
1.2. Die von turian angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die rechtlich als Unternehmer gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) qualifiziert sind. Der Kunde wird die Software ausschließlich für seine geschäftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecke verwenden.
1.3. Der Schwerpunkt der Dienstleistungen liegt auf der Entwicklung und Bereitstellung von Software-as-a-Service ("SaaS")-Anwendungen zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe des Kunden mit fortschrittlicher Workflow-Automatisierung ("Software"). Die Software zielt darauf ab, die E-Mail-Verarbeitung zu optimieren, indem sie manuelle Dateneingabe minimiert. Unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz ("KI") in Form von Optical Character Recognition ("OCR"), Machine Learning ("ML") und Large Language Models ("LLMs") von Drittanbietern vergleicht sie eingehende Informationen mit den Systemen des Kunden, extrahiert und konvertiert automatisch Text aus E-Mails, Dokumenten und Bildern in maschinenlesbare Formate. Die Ausgabe der LLMs wird von turian mithilfe verschiedener nachgelagerter Mechanismen validiert. Trotz des Strebens nach höchster Genauigkeit und trotz der von turian implementierten Überprüfungsmechanismen kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der aktuellen Einschränkungen der LLM-Technologie die Ergebnisse gelegentlich ungenau, fehlerhaft, unvollständig oder beleidigend sein können. Kunden haben die Möglichkeit, die Software für vollautomatische Prozessbearbeitung ("Vollautomatisierung") oder in Verbindung mit menschlicher Überwachung und Interaktion ("Teilautomatisierung") einzusetzen. Darüber hinaus integriert sich die Software nahtlos in verschiedene Enterprise Resource Planning (ERP) oder Customer Relationship Management (CRM) Systeme, Data-Warehouse-Lösungen, relationale und nicht-relationale Datenbanken sowie individuelle Schnittstellen. Der Umfang der erbrachten Dienstleistungen ist im vom Kunden bestellten Servicepaket ("Servicepaket") oder gegebenenfalls in einer separaten Leistungsbeschreibung von turian näher spezifiziert und kann insbesondere Hosting-, Implementierungs- und Entwicklungsdienstleistungen umfassen.
1.4. Abweichungen von diesen AGB gelten nur als vereinbart, wenn sie von turian ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere führt das bloße Unterlassen eines Widerspruchs durch turian gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch, wenn turian Leistungen ohne Vorbehalt in Kenntnis widersprechender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt.
1.5. Aus wichtigen Gründen, insbesondere im Falle von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, Rechtsprechung, der Software oder der Marktbedingungen, kann turian Änderungen an diesen AGB vornehmen und den Kunden über diese Änderungen informieren. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung widerspricht und turian den Kunden ausdrücklich über diese Folge informiert hat. Widerspricht der Kunde rechtzeitig den Änderungen, so hat turian das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen oder den Vertrag unter unveränderten AGB fortzusetzen. Unabhängig davon bedürfen wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs des Vertrags (Umfang der geschuldeten Leistungen) der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
2. Vertragsbeziehung; Registrierung und Lizenzverlängerung
2.1. Ein Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistungen ("Vertrag") kann entweder über den automatisierten Verkaufsprozess, der über die Website von turian oder die Plattform zugänglich ist ("Automatisierter Verkaufsprozess"), oder durch eine Leistungsbeschreibung abgeschlossen werden, welche die Inhalte vorheriger individueller Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien rechtlich verbindlich festlegt ("Leistungsbeschreibung"). Im Falle des automatisierten Verkaufsprozesses stellt die Bestellung des Kunden durch Abschluss des automatisierten Verkaufsprozesses ein Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit der Annahme dieses Vertragsangebots durch die von turian per E-Mail erteilte Auftragsbestätigung ("Auftragsbestätigung") zustande. Im Falle einer Leistungsbeschreibung wird der Vertrag erst nach Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung durch beide Parteien geschlossen. Unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses sind diese AGB rechtlich bindender Teil des Vertrags zwischen den Parteien und legen die Regeln für die Nutzung der Dienstleistungen fest. Diese AGB gelten auch für die kostenlose Nutzung der Dienstleistungen (Nutzung während eines kostenlosen Testzeitraums oder Nutzung eines kostenlosen Dienstleistungspakets).
2.2. Der Vertrag tritt mit dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Datum, dem Datum, an dem turian die Auftragsbestätigung sendet, oder mit dem zuletzt auf der Leistungsbeschreibung unterzeichneten Datum in Kraft ("Wirksamkeitsdatum").
2.3. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags wird turian sich nach kommerziell angemessenen Anstrengungen bemühen, dem Kunden die Dienstleistungen bereitzustellen. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird der Kunde einen administrativen Benutzer und ein Passwort für das Firmenkonto des Kunden festlegen. turian behält sich das Recht vor, die Registrierung oder die Vergabe von Passwörtern, die es für unangemessen hält, abzulehnen oder zu stornieren. Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto stattfinden, sowie dafür, die Passwörter und Login-Informationen vertraulich zu behandeln und sicher zu speichern. Der Kunde wird turian unverzüglich in Textform über jede unbefugte Nutzung des Benutzerkontos oder Passworts oder jede andere Sicherheitsverletzung informieren.
2.4. Der Vertragsunterzeichner, falls zutreffend, und jeder administrative Benutzer handeln gegenüber turian – jeder für sich allein vertretungsberechtigt – als Kontaktpersonen für die verbindliche Abwicklung aller Fragen zur Ausführung und Erweiterung des Vertrags. Der Kunde ist berechtigt, in Textform weitere Kontaktpersonen zu benennen und wird für Fälle von Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit usw. Vertreter benennen. Bei einem Wechsel der benannten Personen wird der Kunde turian unverzüglich in Textform informieren.
2.5. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein aktuell gebuchtes Dienstleistungspaket auf ein umfangreicheres Dienstleistungspaket gegen Gebühr zu erweitern. Abhängig vom Dienstleistungspaket ist ein Upgrade entweder über den automatisierten Verkaufsprozess innerhalb der Plattform oder über ein Bestellformular nach persönlicher Verhandlung mit turian möglich. Abschnitt 2.1 gilt entsprechend.
3. IP-Rechte; Lizenzgewährung; Einschränkungen
3.1. turian gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, beschränktes Recht zur Nutzung der Software für die im Vertrag festgelegte Laufzeit. Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine interne Nutzung gemäß dem Vertrag und eventuellen zusätzlichen Bedingungen im anwendbaren Vertrag verwenden.
3.2. Soweit die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Software und Dienstleistungen zugänglich gemachten Inhalte und Daten urheberrechtlich oder anderweitig geistig geschützt sind, erteilt der Kunde turian ein weltweites, unwiderrufliches, gebührenfreies Recht zur Nutzung dieser Inhalte und Daten, das auf den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Umfang beschränkt ist und auch von den Auftragnehmern von turian genutzt werden darf.
3.3. Soweit der Kunde Rückmeldungen zu den Dienstleistungen, Produkten, Geschäfts- oder Entwicklungsplänen oder Technologie-Roadmaps gibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommentare oder Vorschläge zur möglichen Erstellung, Modifikation, Korrektur, Verbesserung oder Erweiterung der Dienstleistungen oder anderer Produkte (zusammengefasst "Feedback"), erteilt der Kunde hiermit turian ein weltweites, dauerhaftes, unwiderrufliches, gebührenfreies Recht zur uneingeschränkten Nutzung dieses Feedbacks. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Feedback zu geben, und turian ist nicht verpflichtet, das Feedback zu nutzen.
4. Verfügbarkeit
4.1. Während der Vertragslaufzeit stellt turian dem Kunden die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % (pro Kalenderjahr) zur Verfügung. Dies bedeutet die Verfügbarkeit der Dienstleistungen am Übergabepunkt, an dem das System mit dem Internet verbunden ist.
4.2. Um die hohe Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten, führt turian redundante Datenspeicherungen auf räumlich getrennten Serverstrukturen durch.
4.3. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund geplanter Wartungsarbeiten an der Software werden nicht als Ausfallzeiten betrachtet.
5. Wartungs- und Kundensupport-Services
5.1. turian stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Wartungs- und Supportdienstleistungen ohne zusätzliche Vergütung bereit. Abhängig vom vereinbarten Dienstleistungspaket umfassen die Wartungs- und Supportdienstleistungen technische Unterstützungsdienste, bei denen turian aufgetretene Fehler oder Störungen in der Dienstleistung behandelt, die turian gemeldet wurden ("Supportdienste"). Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Dienstleistung die im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen nicht erfüllt. Ein Fehler gilt nicht als vorliegend, wenn die genannten Störungen aufgrund unsachgemäßer Handhabung der Software und/oder Verletzungen von Pflichten durch den Kunden auftreten.
5.2. Die Supportdienste sind in Englisch und Deutsch verfügbar.
5.3. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind die Supportdienste von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (MEZ) verfügbar. Dies gilt nicht an Tagen, die in Berlin gesetzliche Feiertage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jedes Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als am nächsten Werktag eingegangen. Alle Supportanfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet und gemäß den folgenden Störungsschweregraden priorisiert:
- Erster Schweregrad: Kritischer Softwarefehler, der zu einem Totalausfall der Software führt.
- Zweiter Schweregrad: Die Nutzung der Software ist erheblich eingeschränkt, da die Hauptfunktionen der Software nicht verfügbar sind.
- Dritter Schweregrad: Geringfügige Fehler, die nicht wesentliche Funktionen der Software betreffen.
5.4. Die Supportdienste umfassen keine weiteren Dienstleistungen wie Anpassungen, Integration und/oder Schulungen.
6. Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung
6.1. Rechnungsstellung: Die Gebühren für die Dienstleistungen werden von turian auf Basis der im Vertrag festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt. turian sendet die Rechnungen an eine vom Kunden bereitgestellte E-Mail-Adresse.
6.2. Zahlungsabwicklung: Alle Zahlungen sind gemäß den im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen fällig und sind nicht erstattungsfähig, nicht stornierbar und unwiderruflich, außer wie im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben. Alle Zahlungen müssen ohne Aufrechnung oder Abzug erfolgen. Der Kunde zahlt alle Steuern und Abgaben einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umsatz-, Verbrauchs-, Miet-, Empfangs-, und andere Steuern (ausgenommen Steuern auf das Einkommen von turian), die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben oder festgesetzt werden können. Sofern nicht gesondert anders vereinbart, werden Gebühren je nach gewähltem Servicepaket monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Für separat gesendete Rechnungen beträgt das Zahlungsziel vierzehn (14) Tage netto ab Rechnungsdatum. Wenn eine gemäß dem Vertrag fällige Zahlung nicht entsprechend den Vertragsbedingungen geleistet wird, sind Zinsen gemäß den §§ 288, 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf alle ausstehenden Beträge als Schuld zahlbar und eintreibbar. turian behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Dienstleistung wegen nicht bezahlter Zahlungen auszusetzen, die vierzehn (14) Tage nach dem Zahlungsdatum der Rechnung unbezahlt geblieben sind, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind.
6.3. Zahlungsarten: turian bietet Zahlung per Kreditkarte, per Rechnung oder andere direkte Zahlungsdienste an, wie sie von turian zeitweise angeboten werden, sofern nicht anders von den Parteien vereinbart. Während des automatisierten Verkaufsprozesses oder der individuellen Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien stellt der Kunde turian ausreichende und gültige Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung der gewählten Zahlungsmethode erforderlich sind. turian ist berechtigt, die Informationen unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und anschließend das Konto des Kunden für alle fälligen und zahlbaren Gebühren und Kosten zu belasten.Der Kunde stimmt zu, dass turian alle notwendigen Schritte zur Einziehung dieser Gebühren und Kosten unternehmen darf und dass der Kunde für alle Kosten und Ausgaben verantwortlich ist, die im Zusammenhang mit solchen notwendigen Einziehungsbemühungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inkassogebühren und Kosten, die durch die Rückbuchung von Kreditkartengebühren entstehen, falls turian die fälligen Gebühren nicht vom Konto des Kunden einziehen kann. Darüber hinaus darf turian Zinsen auf unbezahlte Beträge erheben, die fällig und zahlbar sind, bis zum gesetzlich maximal zulässigen Betrag.
6.4. Benachrichtigung über Änderungen: Der Kunde verpflichtet sich, turian unverzüglich über jede Änderung seiner Rechnungsadresse oder der für die gewählte Zahlungsmethode verwendeten Informationen zu informieren. turian behält sich das Recht vor, jederzeit seine Abrechnungsmethoden zu ändern, indem es dem Kunden eine E-Mail sendet.
7. Vertraulichkeit; Eigentumsrechte
7.1. Jede Partei (die "empfangende Partei") versteht, dass die andere Partei (die "offenlegende Partei") geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen bezogen auf das Geschäft der offenlegenden Partei offenbart hat oder offenbaren kann (nachfolgend "Vertrauliche Informationen" der offenlegenden Partei genannt). Zu den vertraulichen Informationen von turian gehören nicht öffentliche Informationen über die Funktionen, Funktionalitäten und Leistungen der Dienstleistung. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören alle Informationen, die der Kunde mittels der Software verarbeitet, sowie alle Arbeitsergebnisse. Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) angemessene Vorkehrungen zum Schutz solcher vertraulichen Informationen zu treffen und (ii) die vertraulichen Informationen nicht zu nutzen (außer zur Erbringung der Dienstleistungen oder wie im Vertrag sonst gestattet) oder an Dritte weiterzugeben während der Vertragslaufzeit und für drei (3) Jahre nach Ende des Vertrags. Die offenlegende Partei stimmt zu, dass das Vorstehende nicht für Informationen gilt, die die empfangende Partei nachweisen kann (a) allgemein zugänglich geworden sind, oder (b) sich bereits in ihrem Besitz befanden oder ihr bekannt waren, bevor sie von der offenlegenden Partei erhalten wurden, oder (c) ihr rechtmäßig ohne Beschränkung von einem Dritten offengelegt wurden, oder (d) unabhängig entwickelt wurden ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder (e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offenbart werden müssen.
7.2. Jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass turian vertrauliche Daten an seine Auftragnehmer, insbesondere die Betreiber der KI, im Rahmen und beschränkt auf die Erbringung der Dienstleistungen übermitteln darf. Dieses Recht wird ausdrücklich nicht durch die Vertraulichkeitsbestimmungen unter Abschnitt 7 eingeschränkt. Zum Schutz der vertraulichen Informationen hat turian diese Auftragnehmer vertraglich verpflichtet, die Informationen streng vertraulich zu behandeln und die vertraulichen Informationen nicht über das für die Erbringung der Dienstleistungen erforderliche Maß hinaus zu verarbeiten; eine Verarbeitung zu Schulungszwecken der KI Modelle oder zu anderen Zwecken des Auftragnehmers ist ausdrücklich untersagt, sofern nicht ausdrücklich durch den Kunden genehmigt.
7.3. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer auf individuelle Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt verzichten. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern offenlegen, soweit diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen zur Erfüllung des Vertrags kennen müssen.
7.4. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, insbesondere der Vertraulichkeitspflicht nach Abschnitt 7, hat turian das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Dienstleistungen und zugehöriger Systeme und Technologien beziehen, zu sammeln und zu analysieren, und turian ist frei (während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung), (i) solche Informationen und Daten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen und für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit den Dienstleistungen und anderen Angeboten von turian zu verwenden und (ii) solche Daten ausschließlich in aggregierter oder anderweitig anonymisierter Form im Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb offenzulegen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1. Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung vereinbart, gilt für die Vertragslaufzeit Folgendes: Bei Verträgen mit einem monatlichen Plan beträgt die Laufzeit des Vertrags mindestens einen (1) vollen Monat bis zum Ende des Kalendermonats und verlängert sich jeweils um einen (1) Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Bei Verträgen mit einem jährlichen Plan beträgt die Laufzeit des Vertrags mindestens ein (1) volles Jahr bis zum Ende des Kalendermonats und verlängert sich jeweils um ein (1) Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende des letzten Kalendermonats der aktiven Periode gekündigt wird.
8.2. Kündigungen müssen in Textform erklärt werden.
8.3. Ein Verstoß gegen eine Bedingung des Vertrags wird als Vertragsverletzung angesehen. Die Parteien informieren die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Pflichtverletzung, von der sie Kenntnis erlangen. Die Parteien können den Vertrag schriftlich kündigen, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung nicht spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von der jeweils anderen Partei über eine solche Verletzung behebt. Bei einer Kündigung des Vertrags sind alle an turian geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar, alle Lizenzrechte erlöschen sofort und der Kunde stellt jegliche Nutzung der Software ein. Falls die Software vor Ort bereitgestellt wird, löscht der Kunde die Software sowie alle Kopien und zugehörigen Materialien spätestens zehn (10) Tage nach dem Kündigungstermin (und bescheinigt auf Anfrage turian diese Vernichtung). Die Bestimmungen dieses Abschnitts und der Abschnitte 3, 8, 11, 12, 13, 15.4 und 15.5 bleiben ungeachtet einer Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags in vollem Umfang wirksam.
9. Verantwortlichkeiten des Kunden; Übermäßige Nutzung
9.1. Der Kunde bestätigt, dass die während der Registrierung und des Vertragsabschlusses bereitgestellten Informationen, insbesondere solche Informationen, die den Unternehmerstatus und das Unternehmen selbst betreffen, korrekt sind und dass die Dienstleistungen ausschließlich von Nutzern aus seiner Organisation verwendet werden.
9.2. Der Kunde erklärt, dass er die Dienstleistungen nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag, diesen AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, allen anderen dann gültigen und dem Kunden bekannt gegebenen turian-Richtlinien sowie allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften nutzen wird. Obwohl turian nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zu überwachen, kann turian dies tun und jede Nutzung der Dienstleistungen untersagen, von der angenommen wird, dass sie (oder behauptet wird) gegen das Vorstehende verstößt. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass die Nutzer die Dienstleistungen gemäß den oben genannten Standards nutzen werden und dass die Nutzer alle ihnen durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten erfüllen. Der Kunde wird alle strukturellen Prozesse implementieren, um die Nutzung der Software durch die Nutzer zu überwachen und ein System einrichten, um Verstöße gegen diese Verpflichtungen an turian zu melden.
9.3. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung jeglicher Ausrüstung und Nebendienstleistungen, die benötigt werden, um sich mit den Dienstleistungen zu verbinden, auf sie zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webserver und dergleichen (zusammenfassend "Ausrüstung"). Der Kunde ist ebenfalls verantwortlich für die Sicherheit der Ausrüstung, des Kundenkontos, der Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf administrative und Benutzerpasswörter) und der Dateien sowie für alle Nutzungen des Kundenkontos, die nicht auf turians Seite oder der Ausrüstung mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden stattfinden.
9.4. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Eingaben in die Software korrekt, genau, vollständig sind und nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Datenschutzrechte) verstoßen.
9.5. Trotz des Strebens nach höchster Genauigkeit und trotz der von turian implementierten Überprüfungsmechanismen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass aufgrund der aktuellen Einschränkungen der LLM-Technologie die Ergebnisse gelegentlich ungenau, fehlerhaft, unvollständig oder anstößig sein können. Der Kunde ist verantwortlich zu entscheiden, für welche Anwendungsfälle und auf welche Weise (in Form von Vollautomatisierung oder Teilautomatisierung) er die Software einsetzt. Selbst wenn der Kunde die Software für die Vollautomatisierung nutzt, sollte er die Ergebnisse der Software genau überwachen.
9.6. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Zugang zu den Dienstleistungen durch unbefugte Personen zu verhindern. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
9.7. Der Kunde verpflichtet sich, allen Nutzern eine umfassende Schulung in der Nutzung der Dienstleistungen zu bieten. Zu diesem Zweck soll der Kunde insbesondere alle von turian zu diesem Zweck bereitgestellten Informationen und Dokumente verwenden.
9.8. Der Kunde darf nur Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte bei der Nutzung der Dienstleistungen einbinden, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. turian ist berechtigt, Inhalte, die der Kunde mit den Dienstleistungen verwendet, zu blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese Inhalte illegal sind, gegen diese AGB verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
9.9. Die Nutzung der Software durch den Kunden unterliegt dem Vertrag, einschließlich aller geltenden Nutzungsmetriken und entsprechenden Volumen, die im Vertrag spezifiziert sind.
9.10. Der Kunde darf (i) die Software weder ganz noch teilweise dekompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig rückübersetzen, es sei denn, dies ist im Rahmen des geltenden gesetzlichen Rechts zulässig; (ii) die Software modifizieren, anpassen, verändern oder abgeleitete Werke daraus erstellen; (iii) die Software mit anderer Software verschmelzen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig; (iv) jegliche Eigentumshinweise von der Software entfernen.
10. Gewährleistung und Haftungsausschluss
10.1. turian wird nach vernünftigem Ermessen gemäß den geltenden Branchenstandards bemüht sein, die Dienstleistungen so zu warten, dass Fehler und Störungen minimiert werden, und wird etwaige Implementierungsdienstleistungen professionell und kompetent erbringen. Die Dienstleistungen können aufgrund geplanter Wartungen oder ungeplanter Notfallwartungen durch turian oder Drittanbieter oder aufgrund anderer Umstände, die sich der angemessenen Kontrolle von turian entziehen, vorübergehend nicht verfügbar sein. turian wird jedoch vernünftige Anstrengungen unternehmen, um im Voraus schriftlich oder per E-Mail über jede geplante Unterbrechung der Dienstleistungen zu informieren.
10.2. Im Falle einer nur unerheblichen Minderung der Eignung der Dienstleistungen für die vertragsgemäße Nutzung hat der Kunde keine Ansprüche wegen Mängeln. Die strenge Haftung für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11. Entschädigung für geistige Eigentumsrechte
11.1. Schadloshaltung: turian wird den Kunden von jeglichen legitimen Ansprüchen Dritter freistellen, soweit diese direkt darauf basieren, dass die lizenzierte Nutzung der Software ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, und wird jene Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) übernehmen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Beilegung einer solchen Klage entstehen oder gegen den Kunden verhängt werden, vorausgesetzt, dass der Kunde: (i) turian unverzüglich über eine solche Klage informiert; (ii) turian volle Autorität, Information und Unterstützung zur Verteidigung dieser Forderung gewährt; und (iii) turian die alleinige Kontrolle über die Verteidigung dieser Forderung und alle Verhandlungen zur Kompromissfindung oder Beilegung dieser Forderung überlässt.
11.2. Ausnahmen: turian hat keine Schadloshaltungspflicht oder andere Haftung nach dem Vertrag, soweit der Anspruch auf Folgendem basiert: (i) Software, die von jemand anderem als turian oder einem von turian Beauftragten modifiziert wurde; (ii) Nutzung einer anderen als der aktuellen Version der Software, wenn die Verletzung durch die Nutzung der aktuellen Version vermieden hätte werden können und diese Version dem Kunden in angemessener Weise zur Verfügung gestellt wurde; oder (iii) Nutzung der Software in Verbindung mit anderer Software, Hardware oder Kundendaten, soweit diese Nutzung zu dem Verletzungsanspruch geführt hat.
11.3. Abhilfe: Falls turian feststellt, dass die Software wahrscheinlich Gegenstand einer Verletzungsklage sein wird, kann turian nach eigenem Ermessen: (i) die Software ersetzen oder ändern; (ii) das Recht für den Kunden erwerben, die Software weiterhin zu nutzen; oder (iii) die Lizenz für die Software beenden und dem Kunden einen anteiligen Teil der entsprechenden ungenutzten Abonnementgebühren erstatten. Dieser Abschnitt “Entschädigung für geistige Eigentumsrechte” stellt die ausschließliche Haftung von turian und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bezüglich jeglicher Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums durch die Software oder jegliche Materialien oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags dar.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. turian haftet gegenüber dem Kunden
- für Schäden, die von turian sowie dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, für die turian, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.
12.2. turian haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, außer soweit es eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangene Gewinne und Einsparungen. Die Haftung für andere mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
12.3. turian haftet nur für Schäden im Rahmen einer Garantie, wenn dies ausdrücklich in der Garantie übernommen wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit unterliegt diese Haftung den in Abschnitt 12.2 festgelegten Beschränkungen.
12.4 turian haftet nicht, soweit fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Eingaben des Kunden oder Ausgaben der KI zu Fehlern bei der Ausführung der Software/den Prozessen des Kunden führen.
12.5. Etwaiges Mitverschulden des Kunden wird berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei der Bereitstellung fehlerhafter, ungenauer oder unvollständiger Eingaben durch den Kunden sowie bei der Nutzung der Software für ungeeignete Anwendungsfälle oder unzureichende Überwachung der Software. Weiterhin haftet turian insbesondere nur für die Wiederbeschaffung von Kundendaten, soweit der Kunde alle notwendigen und zumutbaren Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat und sichergestellt ist, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
12.6. Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere hinsichtlich vorvertraglicher Ansprüche oder vertraglicher Nebenansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von turian, falls Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.
12.7. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Schaden gemäß den oben genannten Haftungsbestimmungen turian unverzüglich in Textform zu melden oder durch turian dokumentieren zu lassen, damit turian so früh wie möglich informiert wird und möglicherweise den Schaden gemeinsam mit dem Kunden noch abmildern kann.
13. Begrenzung von Ansprüchen
13.1. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, die nicht aus einem Mangel besteht, verjähren, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb von drei (3) Jahren ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, wenn der betreffende Schaden des Kunden Personenschäden umfasst. Ansprüche aufgrund von Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
13.2. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch des Kunden auf Leistung oder Nacherfüllung verjährt ist.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1. Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von turian nicht abtreten, übertragen, delegieren oder unterlizenzieren. Jede Abtretung, Übertragung, Delegation oder Erteilung einer Unterlizenz ohne Zustimmung von turian ist nichtig. turian darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung übertragen und abtreten.
14.2. Datenschutz: Die Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 der Allgemeinen Datenschutzverordnung („DSGVO“) sind in einem separaten Auftagsverarbeitungsvertrag (“AVV”) festgelegt. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem AVV und diesen AGB oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien in dieser Hinsicht haben die Bestimmungen des AVV Vorrang.
14.3. Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für das Nichterfüllen einer Verpflichtung aus dem Vertrag, wenn ein solches Nichterfüllen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist ein externes Ereignis, verursacht durch elementare Naturkräfte, Pandemien, Endemien oder durch Handlungen Dritter, das nach menschlichem Ermessen und Erfahrung unvorhersehbar ist, nicht durch wirtschaftlich akzeptable Mittel verhindert oder unschädlich gemacht werden kann, selbst bei äußerster, unter den Umständen vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt, und aufgrund seiner Häufigkeit nicht hingenommen werden kann.
14.4. Anwendbares Recht: Der Vertrag unterliegt den Gesetzen Deutschlands, ohne dass dessen Kollisionsnormen zur Anwendung kommen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“).
14.5. Gerichtsstand: Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin, Deutschland.